Accessibility statement (in German)
Die Anwendung "BAMF-Navigation in den Bereichen Asylverfahren und Integration" unter bamf-navi.bamf.de des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist so umgesetzt, dass sie möglichst barrierefrei zugänglich ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.
Die Einschätzung basiert auf einer vom BAMF durch Referat 21C mit Stand vom 26.01.2021 ausgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen fast vollständig vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- 1. Barriere: Die Karte ist nicht barrierefrei.
Beschreibung: Die Karte ist nicht vollständig barrierefrei bedienbar, insbesondere fehlt die Sprachausgabe für die auf der Karte angezeigten Suchergebnisse. Benutzen Sie bitte gegebenenfalls die alternative Darstellung als Tabelle. - 2. Barriere: Der PDF-Download ist nicht barrierefrei.
Beschreibung: Die Suchergebnisse können in den Formaten PDF und CSV heruntergeladen werden. Die dort eingesetzte Software erzeugt keine strukturierten PDFs. Verwenden Sie bitte gegebenenfalls das Format CSV.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten noch Alternativinhalte zu Bildinhalten oder Erläuterungen zu Abkürzungen fehlen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Über support@bamf.bund.de können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:
- Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
- Fax: +49 (0)30 18 527-2901
- E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de