Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über dies­bezügliche Kontakt­möglichkeiten, erstellt am 26.01.2021.

Die Anwendung "BAMF-Navigation in den Bereichen Asyl­verfahren und Integration" unter bamf-navi.bamf.de des Bundes­amtes für Migration und Flüchtlinge ist so umgesetzt, dass sie möglichst barrierefrei zugänglich ist.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barriere­freiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barriere­freien-Informations­technik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grund­lage von § 12d Behinderten­gleichstellungs­gesetz (BGG) erlassen wurde.

Die Einschätzung basiert auf einer vom BAMF durch Referat 21C mit Stand vom 26.01.2021 ausge­führten Selbst­bewertung.

Aufgrund der Über­prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen fast voll­ständig vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barriere­frei?

  • 1. Barriere: Die Karte ist nicht barriere­frei.
    Beschreibung: Die Karte ist nicht voll­ständig barriere­frei bedienbar, insbesondere fehlt die Sprach­ausgabe für die auf der Karte ange­zeigten Such­ergebnisse. Benutzen Sie bitte gegebenen­falls die alternative Darstellung als Tabelle.
  • 2. Barriere: Der PDF-Down­load ist nicht barriere­frei.
    Beschreibung: Die Such­ergebnisse können in den Formaten PDF und CSV herunter­geladen werden. Die dort einge­setzte Software erzeugt keine strukturierten PDFs. Verwenden Sie bitte gegebenen­falls das Format CSV.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten noch Alternativ­inhalte zu Bild­inhalten oder Erläuterungen zu Abkürzungen fehlen, bitten wir Sie, uns dies mitzu­teilen. Über support@bamf.bund.de können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barriere­freiheits­anforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetz­lichen Bestimmungen ausge­schlossen sind.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufrieden­stellenden Antworten aus oben genannter Kontakt­möglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungs­verfahrens nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungs­stelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitig­keiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffent­lichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barriere­freiheit, außer­gerichtlich beizu­legen. Das Schlichtungs­verfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechts­beistand einge­schaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antrag­stellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungs­stelle nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz (BGG).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungs­stelle per:

  • Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
  • Fax: +49 (0)30 18 527-2901
  • E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de